kv-erhöhung
freiwillige erhöhung der mindestlöhne
Feb 10, 2021
freiwillige erhöhung der mindestlöhne
Entsprechend der Empfehlung des Fachverbandes der gewerblichen Dienstleister gewähren wir unseren Mitarbeitern gerne eine freiwillige Erhöhung der Mindestlöhne im Bereich des Kollektivvertrages der Arbeitskräfteüberlassung im Ausmaß von 1,45 %.
Die Erhöhung gilt ab 01.01.2021 und stellt eine Vorwegnahme der nächsten zu erwartenden (auch nachträglichen) kollektivvertraglichen KV- bzw. Ist-Lohnerhöhung für das Jahr 2021 dar.
Die Mindestlohntabelle im Detail:
Wir bedanken uns mit dieser freiwilligen Kollektivvertragserhöhung für die gute Arbeit und den Einsatz unserer Mitarbeiter. Denn: wir begeistern gemeinsam.